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Gleich mal vornweg, Franzosen fahren nicht besser oder schlechter Auto als Deutsche nur ein wenig anders vielleicht. Viele Vorurteile sind nicht gerechtfertigt oder stark übertrieben. Hier erst mal die Verkehrsregeln und dann unsere Meinung und Erfahrung zu den Vorurteilen.
Ich Frankreich gibt es ein paar Sonderregeln die Stark von den deutschen abweichen. Man sollte sie besser vor der Einreise kennen als davon zu hören wenn es zu spät ist.
Einreisebestimmungen
- Personalausweis oder der Reisepass
- Kinder brauchen einen eigenen Ausweis oder müssen im Reisepass eines Elternteils eingetragen sein
Geschwindigkeitsregeln Auto und Motorad
- Innerorts: 50
- Außerorts: 90
- Autobahn: 130
- Zugfahrzeug mit Anhänger (Autobahn): 130
Alkohollimit
- Erlaubte Blutalkoholkonzentration in Promille: 0,5
Sonderbestimmungen
- Führerschein und Fahrzeugschein sind mitzuführen
- Helmpflicht für motorisierte Zweiradfahrer, Gurtpflicht für alle Insassen.
- Bei Lichtzeichenanlagen folgt auf „Rot“ direkt „Grün“
- Abblendlicht ist bei Niederschlag, Schnee oder in Tunneln vorgeschrieben
- Ein gelb blinkender Pfeil erlaubt die Weiterfahrt in Pfeilrichtung trotz „Rot“, Querverkehr hat aber Vorfahrt
- Vorfahrtsstraßen enden an Ortsausgangsschildern
- Für Führerscheinneulinge, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gelten noch strengere Verkehrsregeln. Als Höhstgeschwindigkeit gilt hier: 80 km/h ausserhalb geschlossener Ortschaften, 100 km/h auf Schnellstraßen und 110 km/h auf Autobahnen.
- Fahrzeuge die in einen Kreisverkehr einfahren haben Vorfahrt (rechts vor links)(Falls nicht anders ausgeschildert)
- Straßenbahnen haben immer Vorfahrtsrecht
- Busspuren dürfen nicht benutzt werden
- keine Verbandskastenpflicht
- Unfallstellen sind abzusichern.
- Weiße, nach rechts weisende Pfeile zwischen zwei Fahrbahnen signalisieren das Ende einer Leitlinie - Sperrlinie folgt
- Privates Abschleppen ist verboten
- Bei mehrspurigen Kreisverkehren haben Fahrzeuge auf den Innenspuren Vorrang
- Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht Vorne im Auto befördert werden und müssen hinten in passenden Kindersitzen sitzen
- Parkverbot bei gelber Markierung am Fahrbahnrand
- Bei nassen Straßen muss die Geschwindigkeit reduziert werden. Auf Landstraßen gilt dann Tempo 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h
- Grundsätzlich gilt „Rechts vor Links“, es sei denn es ist durch Haltelinien oder Verkehrsschielder anders vorgegeben
- Gelbe, durchgezogene Streifen am Fahrbahnrand bedeuten absolutes Halteverbot; gestrichelte Parkverbot
- Blaue Linie: Parken nur für Berechtigte
- Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung beim Fahren ist verboten
- Winterreifen sind Pflicht wenn entsprechende Verkehrszeichen oder Zusatzschilder es vorschreiben
- Auf dreispurigen Straßen dürfen Gespanne über 3,5 t, bzw. Gespanne, die länger als 7 m sind, ausschließlich die zwei rechten Fahrspuren benutzen
- Ein Rotlicht in Kreuzform auf der gegenüberliegenden Straßenseite bedeutet, dass der entgegenkommende Verkehr „Rot“ hat
- An Ampeln gibt es keine Haltelinie, man orientiert sich an der kleinen Zusatzampel auf Augenhöhe
- Auch in Frankreich gilt eine gesetzliche Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfällen
Notrufnummern
- Polzei: 17
- Feuerwehr: 18
- AIT-Assistance: 0800 08 92 22 (kostenlose Rufnummer / von 0-24 Uhr kann Hilfe bei Pannen o.ä. auch in deutscher Sprache angefordert werden)
Mautgebühren
- Auf fast allen französischen Autobahnen gilt Mautpflicht
- Abgerechnet wird über ein Ticketsystem oder über einzelne Bezahlstationen in Abständen von 30 - 80 Kilometern.
- Mautkosten etwa fünf bis sechs Euro pro hundert Kilometer mit einem leichten Nord-Süd Preisgefälle.
- Längere kostenfreie Autobahnabschnitte gibt es nur rund um die Großstädte Paris, Lyon, Marseille und Bordeaux.
Empfehlungen
- Internationale Grüne Versicherungskarte wird empfohlen
- Wer in Frankreich tanken muss, der ist – genau wie in Deutschland auch – mit einer freien Tankstelle oder an einem Einkaufszentrum gut beraten. Preisunterschiede von 10 Cent pro Liter und mehr sind keine Seltenheit
- Es wird allgemein empfohlen eine Warnweste mitzuführen
Tiere
Seit 2004 ist der EU-Heimtierausweis das verbindliche Einreisedokument für Katzen, Hunde und Frettchen. Im Ausweis sollten folgende Inhalte eingetragen sein:
- Angaben zum Besitzer
- Kennzeichnung des Tieres durch den Kenncode des Mikrochips oder noch bis 2011 durch die Tätowierungsnummer
- Datum der letzten Tollwutimpfung, die mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgen muss und längstens 12 Monate her sein darf
Bei Verstoß drohen erhebliche Kosten und das Tier kann sofort in Quarantäne genommen werden.
Bußgelder
Wer sofort bezahlt, kann einen Nachlass erhalten. Bei verspäteter Zahlung wird die Strafe mehr als verdoppelt. Eine verfolgung findet auch im Ausland statt.
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Verstoß
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Bußgeld ab |
| falsch Parken |
ab 10 € / meist mehr als 30 € |
| rote Ampel |
ab 90 € |
| Zu schnell ca. 20 km/h |
ab 90 € |
| Alkoholverstöße |
ab 750 € / Fahrverbot / Gefängnis |
| Telefonieren am Steuer |
ab 25 € |
| Überhol-Verstoß |
ab 90 |
Aufräumen mit Vorurteilen
Von Deutschen höre ich:
Franzosen fahren einfach drauf los. Sie fahren chaotisch und unberechenbar.
Franzosen parken sehr wild und kontaktfreudig.
Franzosen sind "zweite Reihe" Parker.
Wenn man parkt dann ohne Handbremse damit andere Autos das eigene Auto wegdrücken können.
Von Franzosen höre ich:
Deutsche sind Raser
Deutsche sind rücksichtslos
Deutsche fahren dicke Autos
Dazu später mehr. |